Knuth Meyer-Soltau

KM
Mitglied des BundestagesAfD

Kurzprofil

Realschule in Hamburg - Fischbek, dann Wechsel auf das Lessing-Gymnasium in Hamburg-Harburg. Studium der Rechtswissenschaft an der Phillips-Universität Marburg, der Goethe Universität Frankfurt am Main und der Ruhr Universität Bochum mit Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens. Seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Bochum.

Beruf
Rechtsanwalt/ Justiziar LV AfD NRW / Referent AfD Fraktion LT NRW
Ausbildung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Wohnort
Bochum
Geburtsdatum
13.03.1965
Geburtsort
Diepholz
Wahlkreis
Bochum I
Mandatsart
Landesliste
Wahlperiode
Bundestag 2025 - 2029
Landesliste
Landesliste Nordrhein-Westfalen
Listenplatz
16
Parlamentarische Funktionen
Fraktion Alternative für Deutschland, Ordentliches Mitglied, Stellvertretendes Mitglied +1 weitere

Ausschüsse & Gremien (2)

Parlamentarische Ausschüsse und Gremien, in denen diese Person mitwirkt. Diese Zuständigkeiten sind entscheidend für die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte.

Nebentätigkeiten (3)

Vergütete Nebentätigkeiten neben dem Mandat. Einnahmen und Tätigkeitsfelder können Hinweise auf mögliche Interessenkonflikte liefern.

Interessenkonflikte (3)

Auf Basis öffentlicher Daten automatisch identifizierte Auffälligkeiten und mögliche Interessenkonflikte.

MittelSektorkonfliktKonfidenz 78%

Rechtsanwalt (Strafrecht) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Meyer-Soltau ist aktiver Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und gleichzeitig Mitglied im Rechtsausschuss. Gesetzgebungsvorhaben im Strafrecht könnten seine berufliche Praxis direkt betreffen.

  • Nebentätigkeit: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht (freiberuflich, aktiv)
  • Ausschussmitgliedschaft: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (ordentliches Mitglied)
  • Themenfeld des Ausschusses umfasst Strafrecht, Zivilrecht und Verfahrensrecht

Abstimmungen im Sektor noch nicht geprüft

MittelOffenlegungslückeKonfidenz 72%

Dreifache Stadtratsvergütung ohne klare Aufschlüsselung

Drei separate Vergütungseinträge für dieselbe Funktion (Stadtrat Bochum) ohne Erläuterung der unterschiedlichen Beträge (878 €, 552,20 €/mtl., 516,20 €/mtl., 253,80 €). Grundlage der Differenzierung unklar.

  • Vier Vergütungseinträge für 'Mitglied des Stadtrates, Stadt Bochum' ab 01.11.2025
  • Beträge: 878 EUR (einmalig?), 552,20 EUR/mtl., 516,20 EUR/mtl., 253,80 EUR (einmalig?)
  • Keine Erläuterung, ob es sich um Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Fraktionszulagen handelt
GeringZeitliche AuffälligkeitKonfidenz 55%

Stadtratsmitgliedschaft beginnt nach Bundestagsmandat (ab 01.11.2025)

Die Stadtratsmitgliedschaft in Bochum beginnt erst ab November 2025, also nach Beginn des Bundestagsmandats. Die Übernahme eines kommunalen Mandats parallel zum Bundestagsmandat ist ungewöhnlich und erhöht die Mandatsdichte.

  • Alle vier Stadtrats-Einträge datieren ab 01.11.2025
  • Bundestagsmandat besteht bereits (aktuelle Legislaturperiode)
  • Doppelmandat Bundestag + Stadtrat ist legal, aber mit erhöhtem Interessenkonfliktpotenzial verbunden

Erwähnungen in Bundestagsdokumenten

Jüngere Drucksachen und Plenarprotokolle, in denen dieser Akteur namentlich auftaucht.