Jochen Haug

Porträt von Jochen Haug
Mitglied des BundestagesAfD

Kurzprofil

Abitur in Bad Waldsee; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen; Rechtsreferendariat in Ravensburg. Selbständiger Rechtsanwalt. 2013 bis 2014 Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes Köln der AfD; 2014 bis 2015 Vorsitzender des Kreisverbandes Köln der AfD; 2014 bis 2017 Mitglied des Rates der Stadt Köln; 2015 bis 2017 Stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes NRW der AfD; 2019 bis 2022 ...

Beruf
MdB
Ausbildung
Jurist
Geburtsdatum
11.01.1973
Geburtsort
Aulendorf
Wahlkreis
Köln III
Mandatsart
Landesliste
Wahlperiode
Bundestag 2025 - 2029
Landesliste
Landesliste Nordrhein-Westfalen
Listenplatz
9
Parlamentarische Funktionen
Fraktion Alternative für Deutschland, Ordentliches Mitglied, Stellvertretendes Mitglied

Ausschüsse & Gremien (4)

Parlamentarische Ausschüsse und Gremien, in denen diese Person mitwirkt. Diese Zuständigkeiten sind entscheidend für die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte.

Nebentätigkeiten (1)

Vergütete Nebentätigkeiten neben dem Mandat. Einnahmen und Tätigkeitsfelder können Hinweise auf mögliche Interessenkonflikte liefern.

Interessenkonflikte (3)

Auf Basis öffentlicher Daten automatisch identifizierte Auffälligkeiten und mögliche Interessenkonflikte.

MittelSektorkonfliktKonfidenz 75%

Rechtsanwalt im Rechtsausschuss: direkte Sektorüberschneidung

Haug ist freiberuflicher Rechtsanwalt und zugleich stellv. Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzgebung in diesem Ausschuss kann die Rahmenbedingungen anwaltlicher Tätigkeit direkt beeinflussen.

  • Nebentätigkeit: Rechtsanwalt (freiberuflich, Sektor: Recht)
  • Ausschussmitgliedschaft: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (stellv. Mitglied)
  • Anwälte haben berufliches Interesse an Regelungen zu Prozessrecht, Vergütungsordnung (RVG) und Verbraucherschutzrecht

Abstimmungen im Sektor noch nicht geprüft

MittelOffenlegungslückeKonfidenz 65%

Keine Vergütungsangaben zur anwaltlichen Nebentätigkeit

Die Nebentätigkeit als Rechtsanwalt ist ohne Angabe von Einkommenshöhe oder Mandantenstruktur gemeldet. Ohne diese Angaben ist das finanzielle Ausmaß des potenziellen Interessenkonflikts nicht beurteilbar.

  • Nebentätigkeit gelistet als 'freiberuflich' ohne Vergütungsstufe
  • Bundestagsregeln verlangen Einkommensangaben ab bestimmten Schwellenwerten (Stufen gemäß Verhaltensregeln)
  • Fehlende Mandanteninformationen erschweren Prüfung auf spezifische Interessenkonflikte
GeringSektorkonfliktKonfidenz 55%

Anwaltliche Tätigkeit und Innenausschuss: indirekte Überschneidung

Als Innenausschuss-Mitglied befasst sich Haug mit Sicherheits- und Ordnungsrecht. Anwälte, die im Straf- oder Verwaltungsrecht tätig sind, können von entsprechender Gesetzgebung beruflich betroffen sein.

  • Nebentätigkeit: Rechtsanwalt (freiberuflich)
  • Ausschussmitgliedschaft: Innenausschuss (ordentliches Mitglied)
  • Innenausschuss behandelt u.a. Strafprozessrecht, Polizeirecht und Sicherheitsgesetze – potenzielle Berührungspunkte mit anwaltlicher Praxis

Abstimmungen im Sektor noch nicht geprüft

Erwähnungen in Bundestagsdokumenten

Jüngere Drucksachen und Plenarprotokolle, in denen dieser Akteur namentlich auftaucht.