Ulrich von Zons

UV
Mitglied des BundestagesAfD

Kurzprofil

Allgemeine Hochschulreife am Gymnasium Johanneum in Wadersloh; Wehrdienst in Hamburg. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld; Referendariat im Bezirk des Landgerichts Bielefeld. Berufliche Tätigkeiten als Bankprokurist; Syndikusanwalt in der Finanzbranche - tätig bei Banken, einem Finanzdienstleister und einer Sparkasse, Forderungsmanager; Wissenschaftlicher Referent bei der ...

Beruf
Rechtsanwalt & Fraktionsmitarbeiter
Ausbildung
Volljurist
Wohnort
Lippstadt
Geburtsdatum
11.09.1968
Geburtsort
Wiedenbrück
Wahlkreis
Soest
Mandatsart
Landesliste
Wahlperiode
Bundestag 2025 - 2029
Landesliste
Landesliste Nordrhein-Westfalen
Listenplatz
21
Parlamentarische Funktionen
Fraktion Alternative für Deutschland, Ordentliches Mitglied, Schriftführer

Ausschüsse & Gremien (2)

Parlamentarische Ausschüsse und Gremien, in denen diese Person mitwirkt. Diese Zuständigkeiten sind entscheidend für die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte.

Nebentätigkeiten (3)

Vergütete Nebentätigkeiten neben dem Mandat. Einnahmen und Tätigkeitsfelder können Hinweise auf mögliche Interessenkonflikte liefern.

Interessenkonflikte (2)

Auf Basis öffentlicher Daten automatisch identifizierte Auffälligkeiten und mögliche Interessenkonflikte.

MittelSektorkonfliktKonfidenz 75%

Rechtsanwalt im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Von Zons ist aktiver freiberuflicher Rechtsanwalt und gleichzeitig Mitglied im Rechtsausschuss. Gesetzgebung in diesem Ausschuss kann direkt die Rahmenbedingungen anwaltlicher Tätigkeit beeinflussen.

  • Nebentätigkeit: Rechtsanwalt – freiberuflich (aktuell)
  • Ausschussmitgliedschaft: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Sektor der Nebentätigkeit: Recht – direkte thematische Überschneidung mit Ausschussthema

Abstimmungen im Sektor noch nicht geprüft

GeringOffenlegungslückeKonfidenz 62%

Keine Vergütungsangaben zur anwaltlichen Nebentätigkeit

Die freiberufliche Rechtsanwaltstätigkeit ist ohne Angabe von Einkommensstufen oder Mandantenstruktur gemeldet. Eine Bewertung möglicher finanzieller Interessenkonflikte ist daher nicht möglich.

  • Nebentätigkeit 'Rechtsanwalt – freiberuflich' ohne Vergütungsangabe gelistet
  • Bundestagsregeln verlangen Einkommensstufenangaben bei relevanten Nebentätigkeiten
  • Fehlende Angaben erschweren Einschätzung des Interessenkonflikts im Rechtsausschuss

Erwähnungen in Bundestagsdokumenten

Jüngere Drucksachen und Plenarprotokolle, in denen dieser Akteur namentlich auftaucht.