Christin Willnat

CW
Mitglied des BundestagesDIE LINKE

Kurzprofil

Christin Willnat ist deutsche Politikerin (Die Linke). Im Deutschen Bundestag vertritt Christin Willnat den Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.

Beruf
Übersetzerin und Integrationshelferin
Wohnort
Brandenburg an der Havel
Geburtsdatum
03.04.1986
Geburtsort
Brandenburg an der Havel
Wahlkreis
Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I
Mandatsart
Landesliste
Wahlperiode
Bundestag 2025 - 2029
Landesliste
Landesliste Brandenburg
Listenplatz
3
Parlamentarische Funktionen
Fraktion Die Linke, Ordentliches Mitglied, Obfrau +2 weitere

Ausschüsse & Gremien (5)

Parlamentarische Ausschüsse und Gremien, in denen diese Person mitwirkt. Diese Zuständigkeiten sind entscheidend für die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte.

Nebentätigkeiten (2)

Vergütete Nebentätigkeiten neben dem Mandat. Einnahmen und Tätigkeitsfelder können Hinweise auf mögliche Interessenkonflikte liefern.

Interessenkonflikte (2)

Auf Basis öffentlicher Daten automatisch identifizierte Auffälligkeiten und mögliche Interessenkonflikte.

MittelSektorkonfliktKonfidenz 55%

Rechtliche Vorprägung bei Vorsitz im Rechtsausschuss

Willnat ist Vorsitzende (foreperson) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und war zuvor als Übersetzerin für Rechtsanwalt Sven Fischer tätig. Direkte Überschneidung des beruflichen Hintergrunds mit dem Ausschussthema.

  • Nebentätigkeit: Übersetzerin bei Rechtsanwalt Sven Fischer (Sektor: Recht)
  • Ausschussfunktion: foreperson im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Tätigkeit vor Bundestagsmitgliedschaft – kein aktiver Interessenkonflikt, aber fachliche Prägung nachweisbar

Abstimmungen im Sektor noch nicht geprüft

GeringOffenlegungslückeKonfidenz 45%

Fehlende Vergütungsangaben bei beiden Nebentätigkeiten

Beide gemeldeten Nebentätigkeiten enthalten keine Angaben zur Vergütungshöhe. Da es sich um Tätigkeiten vor der Bundestagsmitgliedschaft handelt, ist die Offenlegungspflicht eingeschränkt, jedoch bleibt die Transparenz begrenzt.

  • Nebentätigkeit bei Rechtsanwalt Sven Fischer: keine Vergütungsangabe
  • Freiberufliche Tätigkeit als Übersetzerin: keine Vergütungsangabe
  • Beide Tätigkeiten als 'vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag' deklariert

Erwähnungen in Bundestagsdokumenten

Jüngere Drucksachen und Plenarprotokolle, in denen dieser Akteur namentlich auftaucht.