Steffen Janich

SJ
Mitglied des BundestagesAfD

Kurzprofil

1989 Polytechnische Oberschule "Johann Wolfgang von Goethe"; 1993 Betriebswirt an der Fachschule für Technik und Betriebswirtschaft Dresden; 1994 Polizeianwärter Landespolizei Sachsen 1994 bis 2021 Polizeibeamter Landespolizei Sachsen Ausschüsse: Ausschuss für Inneres und Heimat; Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft - stellvertretendes Mitglied; Ausschuss für Digitales - stellvertretendes Mitglied ...

Beruf
MdB
Ausbildung
Polizeibeamter
Wohnort
Dohma
Geburtsdatum
22.01.1971
Geburtsort
Pirna
Wahlkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Mandatsart
Direktmandat
Wahlperiode
Bundestag 2025 - 2029
Wahlkreisergebnis
49,1 %
Parlamentarische Funktionen
Fraktion Alternative für Deutschland, Stellvertretendes Mitglied, Ordentliches Mitglied +1 weitere

Ausschüsse & Gremien (3)

Parlamentarische Ausschüsse und Gremien, in denen diese Person mitwirkt. Diese Zuständigkeiten sind entscheidend für die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte.

Nebentätigkeiten (6)

Vergütete Nebentätigkeiten neben dem Mandat. Einnahmen und Tätigkeitsfelder können Hinweise auf mögliche Interessenkonflikte liefern.

Interessenkonflikte (5)

Auf Basis öffentlicher Daten automatisch identifizierte Auffälligkeiten und mögliche Interessenkonflikte.

HochSektorkonfliktKonfidenz 85%

Polizeibeamter im Innenausschuss mit aktivem Rückkehrrecht

Janich ist ordentliches Mitglied im Innenausschuss und gleichzeitig aktiver Polizeibeamter der Landespolizei Sachsen mit Rückkehrrecht. Er entscheidet über Polizeigesetze, Sicherheitsbehörden und Beamtenrecht, die seinen eigenen Dienstgeber direkt betreffen.

  • Mitglied (ordentlich) im Innenausschuss des Bundestages
  • Polizeibeamter Landespolizei Sachsen – Rückkehrrecht aktiv gemeldet
  • Innenausschuss zuständig u.a. für Bundespolizei, Verfassungsschutz, Beamtenrecht
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Abstimmungen im betroffenen Sektor

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Wie die Person in Abstimmungen ihres Sektors gestimmt hat. Abwesenheit ist keine Gegenstimme, und eine Übereinstimmung mit Sektor-Interessen ist kein Beleg für Fehlverhalten.

Von 23 thematisch passenden Abstimmungen wurden 6 als sektor-relevant eingestuft: 5 im Sinne des Sektors (83%), 0 gegen Sektor-Interesse (0%), 1 Richtung unklar (17%).

MittelSektorkonfliktKonfidenz 75%

Forstwirtschaftlicher Gewerbetreibender im Landwirtschaftsausschuss

Janich ist stellv. Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und betreibt gleichzeitig ein forstwirtschaftliches Gewerbe. Forstpolitik, Subventionen und Waldgesetze fallen in den Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses.

  • Stellv. Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
  • Selbständiger Gewerbetreibender in der Forstwirtschaft (Sektor: Umwelt)
  • Ausschuss behandelt u.a. Waldpolitik, GAP-Förderung und Forstrecht

Abstimmungen im Sektor noch nicht geprüft

MittelNetzwerkmusterKonfidenz 65%

Doppelte Funktion im Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe

Janich hält gleichzeitig zwei Funktionen im ZVOE: Mitglied der Verbandsversammlung und stellv. Mitglied des Hauptausschusses. Dies deutet auf eine konzentrierte Einflussnahme in einem öffentlichen Wirtschaftsverband hin.

  • ZVOE: Mitglied der Verbandsversammlung
  • ZVOE: Stellv. Mitglied des Hauptausschusses
  • ZVOE ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband mit wirtschaftlicher Relevanz im ÖPNV
GeringNetzwerkmusterKonfidenz 60%

Mehrfache kommunalpolitische Mandate neben Bundesmandat

Janich ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates Dohma, des Kreistages Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und des ZVOE. Diese Ämterhäufung auf kommunaler Ebene schafft ein dichtes lokales Netzwerk parallel zum Bundesmandat.

  • Mitglied Gemeinderat Dohma
  • Mitglied Kreistag Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Zwei Funktionen im ZVOE (kommunaler Zweckverband)
GeringOffenlegungslückeKonfidenz 55%

Keine Vergütungsangaben zu forstwirtschaftlichem Gewerbe

Die selbständige forstwirtschaftliche Tätigkeit ist ohne Angabe von Einkommenshöhe oder Umsatzklasse gemeldet. Eine Einordnung des finanziellen Interessenkonflikts ist daher nicht möglich.

  • Nebentätigkeit 'Gewerbetreibender in der Forstwirtschaft' ohne Vergütungsangabe
  • Abgeordnetengesetz §44a verpflichtet zur Angabe von Einkommensstufen bei entgeltlichen Tätigkeiten
  • Keine Einstufung in Vergütungsstufen erkennbar

Erwähnungen in Bundestagsdokumenten

Jüngere Drucksachen und Plenarprotokolle, in denen dieser Akteur namentlich auftaucht.