Christian Wirth

Porträt von Christian Wirth
Mitglied des BundestagesAfD

Kurzprofil

1982 Abitur am Saarpfalz-Gymnasium Homburg, 1982 bis 1984 Studium Betriebswirtschaft; 1984 bis 1988 Studium Jura Saarbrücken; 1989 1. juristisches Staatsexamen und 1992 2. juristisches Staatsexamen am Saarländischen Oberlandesgericht; 1995 Promotion Dr. jur. Universität Saarland. 1992 bis 2006 selbständiger Rechtsanwalt; 2007 bis 2016 Geschäftsführer und Justitiar; seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt.

Beruf
MdB
Ausbildung
Rechtsanwalt
Geburtsdatum
27.04.1963
Geburtsort
Neunkirchen
Mandatsart
Landesliste
Wahlperiode
Bundestag 2025 - 2029
Parlamentarische Funktionen
Fraktion Alternative für Deutschland, Stellvertretendes Mitglied, Ordentliches Mitglied +1 weitere

Ausschüsse & Gremien (2)

Parlamentarische Ausschüsse und Gremien, in denen diese Person mitwirkt. Diese Zuständigkeiten sind entscheidend für die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte.

Nebentätigkeiten (1)

Vergütete Nebentätigkeiten neben dem Mandat. Einnahmen und Tätigkeitsfelder können Hinweise auf mögliche Interessenkonflikte liefern.

Interessenkonflikte (2)

Auf Basis öffentlicher Daten automatisch identifizierte Auffälligkeiten und mögliche Interessenkonflikte.

MittelSektorkonfliktKonfidenz 72%

Rechtsanwalt im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Wirth ist freiberuflicher Rechtsanwalt und zugleich stellv. Mitglied im Rechtsausschuss. Gesetzgebungsvorhaben im Rechtsbereich können direkt das berufliche Umfeld und die Mandanteninteressen eines Rechtsanwalts berühren.

  • Nebentätigkeit: Rechtsanwalt – freiberuflich (Sektor: Recht)
  • Ausschussmitgliedschaft: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (alternate_member)
  • Keine Angaben zu Vergütungshöhe oder Mandantenstruktur vorhanden

Abstimmungen im Sektor noch nicht geprüft

GeringOffenlegungslückeKonfidenz 62%

Fehlende Vergütungsangaben zur anwaltlichen Tätigkeit

Die Nebentätigkeit als Rechtsanwalt ist ohne Angabe von Einkommensstufe oder Mandantenstruktur gemeldet. Eine Bewertung möglicher finanzieller Interessenkonflikte ist dadurch eingeschränkt.

  • Nebentätigkeit 'Rechtsanwalt – freiberuflich' ohne Vergütungsangabe gelistet
  • Keine Mandanten- oder Tätigkeitsschwerpunkte angegeben
  • Ausschussrelevanz (Recht) erhöht Transparenzbedarf

Erwähnungen in Bundestagsdokumenten

Jüngere Drucksachen und Plenarprotokolle, in denen dieser Akteur namentlich auftaucht.