Matthias Hiller

MH
Mitglied des BundestagesCDU/CSU

Kurzprofil

2004 Abitur am Wirtschaftsgymnasium an der Albert-Schäffle-Schule in Nürtingen. Zivildienst von 2004 bis 2005, 2005 bis 2011 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim (Diplom-Ökonom), Promotion im Juli 2015, Steuerberaterexamen 2016, seit Anfang 2016 Bestellung als Steuerberater, seit 2021 Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, Inhaber einer Steuerberaterkanzlei und ...

Beruf
Steuerberater und Professor
Ausbildung
Diplom Ökonom
Wohnort
Nürtingen
Geburtsdatum
08.01.1985
Geburtsort
Nürtingen
Wahlkreis
Nürtingen
Mandatsart
Direktmandat
Wahlperiode
Bundestag 2025 - 2029
Fraktion
CDU/CSU
Wahlkreisergebnis
37,7 %
Parlamentarische Funktionen
Fraktion der Christlich Demokratischen Union/Christlich - Sozialen Union, Ordentliches Mitglied

Ausschüsse & Gremien (2)

Parlamentarische Ausschüsse und Gremien, in denen diese Person mitwirkt. Diese Zuständigkeiten sind entscheidend für die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte.

Nebentätigkeiten (4)

Vergütete Nebentätigkeiten neben dem Mandat. Einnahmen und Tätigkeitsfelder können Hinweise auf mögliche Interessenkonflikte liefern.

Interessenkonflikte (5)

Auf Basis öffentlicher Daten automatisch identifizierte Auffälligkeiten und mögliche Interessenkonflikte.

HochSektorkonfliktKonfidenz 95%

Steuerberater im Finanzausschuss – direkte Sektorüberschneidung

Hiller ist aktiver Steuerberater bei Brodbeck & Hiller PartG mbB und gleichzeitig Mitglied im Finanzausschuss. Der Sektor 'Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben' deckt sich unmittelbar mit dem Ausschussthema.

  • Nebentätigkeit: Steuerberater bei Brodbeck & Hiller PartG mbB, Sektor: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
  • Ausschussmitgliedschaft: Finanzausschuss (Bundestag)
  • Beteiligung an der Kanzlei Brodbeck & Hiller PartG mbB (wirtschaftliches Eigeninteresse)
HochFinanzielle KonzentrationKonfidenz 93%

Sehr hohe Einkünfte aus Steuerberatung parallel zur Finanzausschusstätigkeit

Ausgewiesene Vergütungen von 67.000 EUR (einmalig) und 13.000 EUR monatlich aus der Steuerberatungstätigkeit ergeben ein erhebliches finanzielles Interesse im Kernthemenfeld des Finanzausschusses.

  • Vergütung 1: 67.000 EUR (Brodbeck & Hiller PartG mbB, Steuerberater)
  • Vergütung 2: 13.000 EUR monatlich (Brodbeck & Hiller PartG mbB, Steuerberater)
  • Hochrechnung: 13.000 EUR/Monat entspricht ca. 156.000 EUR/Jahr aus derselben Kanzlei
MittelOffenlegungslückeKonfidenz 78%

Fehlende Vergütungsangaben bei mehreren Nebentätigkeitseinträgen

Für die Einträge 'Steuerberater – Mandanten 21. WP' und 'Beteiligung' bei Brodbeck & Hiller PartG mbB fehlen Vergütungsangaben vollständig, obwohl eine Beteiligung typischerweise wirtschaftliche Erträge generiert.

  • Eintrag 'Steuerberater – Mandanten 21. WP': keine Vergütungsangabe
  • Eintrag 'Beteiligung' an Brodbeck & Hiller PartG mbB: keine Vergütungsangabe
  • Gesellschafterbeteiligungen können Gewinnanteile/Ausschüttungen umfassen, die offenzulegen wären
MittelNetzwerkmusterKonfidenz 75%

Mehrfachverbindungen im Steuer- und Finanzbereich über verschiedene Organisationen

Neben der Kanzleitätigkeit besteht eine Mitgliedschaft im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. sowie eine Professur für Steuerlehre – alle im selben Fachbereich.

  • Mitglied des wissenschaftlichen Beirats: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (Sektor: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben)
  • Professur für Rechnungswesen und Steuerlehre an der SRH Fernhochschule GmbH
  • Aktive Steuerberatertätigkeit und Beteiligung bei Brodbeck & Hiller PartG mbB
GeringSektorkonfliktKonfidenz 52%

Gemeinderatsmitglied in Nürtingen und Ausschuss für Gesundheit

Als Mitglied des Gemeinderats Nürtingen (bis 09/2025) hat Hiller Einblick in kommunale Gesundheitsversorgungsstrukturen, was eine indirekte Überschneidung mit der Ausschussmitgliedschaft im Gesundheitsausschuss darstellt.

  • Nebentätigkeit: Mitglied des Gemeinderates Nürtingen, Sektor: Staat und Verwaltung
  • Ausschussmitgliedschaft: Ausschuss für Gesundheit (Bundestag)
  • Kommunen sind Träger von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen

Erwähnungen in Bundestagsdokumenten

Jüngere Drucksachen und Plenarprotokolle, in denen dieser Akteur namentlich auftaucht.